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Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die
mietweise Überlassung von Hotelzimmer-Apartments zur
Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Apartmenthotels Residenz
Steinenbronn.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Hotelzimmer-Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung.
3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn
dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung, -Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes
durch das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn zustande. Dem
Apartmenthotel Residenz Steinenbronn steht es frei, die
Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner
sind das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn und der Gast.
Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem
Apartmenthotel Residenz Steinenbronn gegenüber zusammen mit
dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn eine entsprechende Erklärung des Dritten
vorliegt.
3. Das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn haftet
für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht
leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn
beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche
des Gastes 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze
Verjährungsfrist gelten zugunsten des Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen spätestens bei Anreise bzw. Einzug geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Apartmenthotel Residenz Steinenbronn zu zahlen. Dies gilt auch
für vom Gast veranlaßte Leistungen und Auslagen des
Apartmenthotel Residenz Steinenbronn an Dritte.
3. Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht
sich der vom Apartmenthotel Residenz Steinenbronn allgemein
für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den
vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um
10 %, anheben.
4. Die Preise können vom Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn ferner geändert werden, wenn der Gast
oder Dritte, die für den Gast buchen, nachträglich Änderungen
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Apartmenthotel Residenz Steinenbronn oder der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht und das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn
dem zustimmt.
5. Rechnungen des Apartmenthotels Residenz
Steinenbronn ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu
verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem
Apartmenthotel Residenz Steinenbronn der eines höheren
Schadens vorbehalten.
6. Das Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach,
unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen
oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Apartmenthotel Residenz Steinenbronn aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein
Rücktritt des Gastes von dem mit dem Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn. Erfolgt
diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzuges des Apartmenthotels Residenz Steinenbronn
oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn und dem Gast ein Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis
dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes
erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn ausübt, sofern nicht ein Fall des
Leistungsverzuges des Apartmenthotels Residenz Steinenbronn
oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Gast nicht in
Anspruch genommenen Buchungen von Apartments hat das
Apartmenthotel Residenz Steinenbronn die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die eingesparten
Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn steht es frei, den ihm entstehenden und vom Gast
zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Gast ist dann
verpflichtet, bei Einzelübernachtungen 90 % und bei
Langzeitpauschalen 10 % des vertraglich vereinbarten Preises
für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast
steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der
dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn entstandene Schaden
niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn
1. Sofern ein
Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den
vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Gast auf
Rückfrage des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3. Ferner ist das Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Beispielsweise
falls
o höhere Gewalt oder andere vom Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
o Zimmer unter irreführender oder
falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des
Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
o das Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn begründeten Anlaß zu der Annahme hat.
daß die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Apartmenthotel Residenz Steinenbronn in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn
zuzurechnen ist;
o ein Verstoß gegen Absatz 2 vorliegt.
4. Das
Apartmenthotel Residenz Steinenbronn hat den Gast von der
Ausübung des Rucktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu
setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz.
Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der
Hotelzimmer-Apartments
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf
die Bereitstellung bestimmter Apartments der gebuchten
Kategorie.
2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 14.00
Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, der Gast hat
keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten
Abreisetag sind die Apartments dem Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn
über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die
zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50 % des
vollen Logis-Tagespreises (Listenpreises) in Rechnung stellen,
ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Gast steht es frei, dem Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn nachzuweisen, daß diesem kein oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
4.
Langzeitgäste (ab 1 Monat) sind gehalten, mit einem
Beauftragten des Apartmenthotels Residenz Steinenbronn
zusammen eine Apartmentabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor
ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die
Feststellungen des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn über
den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.
Haftung des Hotelgastes
1. Für Verluste und Beschädigungen,
die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem
Apartmenthotel Residenz Steinenbronn, es sei denn, der Schaden
liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn, oder ist durch einen Dritten
verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
2.
Soweit das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn für den Gast
technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft,
handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet
für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der
Einrichtungen und stellt das Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung
frei.
3. Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen
Erlaubnisse hat sich der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu
beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher
Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an
Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren,
Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu
entrichten.
Haftung des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn
1. Das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn haftet für die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im
nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf
Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn auftreten, wird das Apartmenthotel bei Kenntnis
oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen
haftet das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn dem Gast nach
den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von
Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich dem
Apartmenthotel Residenz Steinenbronn Anzeige macht (§ 703
BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.
Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf
einem hoteleigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge
und deren Inhalte haftet das Apartmenthotel Residenz
Steinenbronn nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des
Apartmenthotels.
5. Weckaufträge werden vom Apartmenthotel
Residenz Steinenbronn mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlußbestimmungen
Schlußbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den
Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des
Apartmenthotels Residenz Steinenbronn.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem
ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
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