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Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmer-Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Apartmenthotels Residenz Steinenbronn.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer-Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Vertragsabschluß, -partner, -haftung, -Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn zustande. Dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.

5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen spätestens bei Anreise bzw. Einzug geltenden bzw. vereinbarten Preise des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlaßte Leistungen und Auslagen des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Apartmenthotel Residenz Steinenbronn allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

4. Die Preise können vom Apartmenthotel Residenz Steinenbronn ferner geändert werden, wenn der Gast oder Dritte, die für den Gast buchen, nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn dem zustimmt.

5. Rechnungen des Apartmenthotels Residenz Steinenbronn ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn der eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Apartmenthotels Residenz Steinenbronn oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Sofern zwischen dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Apartmenthotels Residenz Steinenbronn oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Buchungen von Apartments hat das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4. Dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn steht es frei, den ihm entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, bei Einzelübernachtungen 90 % und bei Langzeitpauschalen 10 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Rücktritt des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn 

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Apartmenthotel Residenz Steinenbronn gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Beispielsweise falls

o höhere Gewalt oder andere vom Apartmenthotel Residenz Steinenbronn nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

o Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

o das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn begründeten Anlaß zu der Annahme hat. daß die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn zuzurechnen ist;

o ein Verstoß gegen Absatz 2 vorliegt.

4. Das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn hat den Gast von der Ausübung des Rucktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der
Hotelzimmer-Apartments 

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments der gebuchten Kategorie.

2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logis-Tagespreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Gast steht es frei, dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Langzeitgäste (ab 1 Monat) sind gehalten, mit einem Beauftragten des Apartmenthotels Residenz Steinenbronn zusammen eine Apartmentabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.

Haftung des Hotelgastes

1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn, oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.

2. Soweit das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

3. Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat sich der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

Haftung des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn 

1. Das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn auftreten, wird das Apartmenthotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich dem Apartmenthotel Residenz Steinenbronn Anzeige macht (§ 703 BGB).

3. Für die unbeschränkte Haftung des Apartmenthotel Residenz Steinenbronn gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem hoteleigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Apartmenthotels.

5. Weckaufträge werden vom Apartmenthotel Residenz Steinenbronn mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Apartmenthotel Residenz Steinenbronn übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Schlußbestimmungen

Schlußbestimmungen 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Apartmenthotels Residenz Steinenbronn.

3. Es gilt deutsches Recht.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 


Apartment-Hotel Residenz Steinenbronn
Lerchenstraße 14 71144 Steinenbronn
  
Telefon: +49(0)7157-7360
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